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Partyservice & Catering Franz Winterhalter - die ganze Vielfalt des guten Geschmacks!

- 35 - Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen der Oberen Metzgerei Franz Winterhalter GmbH 1. Geltung der AGB NachstehendeGeschäfts-undLieferbedingungengeltenfüralleLiefer- geschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbe- standteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 2. Zustandekommen des Vertrages Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Auftragseingang Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Rohstoff- oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. 3. Änderung der Personenzahl Mit Annahme des Auftrages sind der vereinbarte Preis und die Personenzahl verbindlich. Letzte Änderungen sind uns bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. 4. Leihgebinde Sämtliche Leihartikel (Platten, Schüsseln, Warmhalteboxen) sind, soweit nicht anders vereinbart, in gereinigtem Zustand binnen 3 Tagen zurückzubringen. Sofern eine Abholung vereinbart ist, sind diese sorgsam bis zur Abholung durch unseren LKW vorgereinigt und frei von Restmüll oder Speiseresten aufzubewahren. Gebinde, die durch unsachgemäßes Aufbewahren unbrauchbar geworden sind oder die bei Ihnen abhanden kommen, werden Ihnen zum Selbstkostenpreis berechnet. Zusätzliche Reinigungskosten bzw. Entsorgung von Restmüll und Speiseresten werden ebenfalls in Rechung II gestellt 5. Gefahrenübergang Die Gefahr der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlassen hat; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Bei Beschädigung während des Transports übernehmen wir die Haftung nur bei Einreichung einer Tatbestandsaufnahme gegenüber Bahn- oder Postverwaltung oder Spedition durch den Kunden. 6. Lieferung Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so haften wir im Fall einfacher Fahrlässigkeit nicht auf Schadenersatz, ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahr- lässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. 7. Reklamationen Der Besteller hat die von uns gelieferten Waren unverzüglich nach Ankunft bezüglich Beschaffenheit und Menge zu untersuchen und wenn sich ein Fehler zeigt, uns unverzüglich, jedoch spätestens 24 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem er die Verfügungsgewalt über die Ware erhalten hat, Anzeige über Art und Umfang des Mangels zu machen (Mängelrüge). Hat der Besteller unmittelbare Lieferung an einen Dritten veranlasst, so hat der Besteller dafür einzustehen, dass die Pflicht zu unverzüglicher Untersuchung und Rüge durch den Dritten erfüllt wird: der Dritte ist insoweit Erfüllungs- gehilfe des Bestellers. Wir behalten uns vor, Ihre Kühlmöglichkeiten auf die Brauchbarkeit zur Lagerung von Fleisch- und Wurstwaren zu untersuchen (+2° - +4° C). Soweit ein von uns zu vertretender Man- gel der Ware vorliegt, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. 8. Bezahlung des Kaufpreises Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, inner- halb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahl- bar. Scheckzahlungen unter üblichem Vorbehalt. Berechnungen von Verzugszinsen behalten wir uns nach Ablauf des gewährten Zieles in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz vor, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Wird ein Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offen- stehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig. Auch das Bekannt- werden ungünstiger Finanzlage (Scheck- oder Wechselproteste) des Bestellers berechtigt uns, sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 9. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der lau- fenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. 10. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle, sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Ver- bindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammen- hang mit dem Liefergeschäft, ist der Sitz der Firma des Verkäufers.

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